Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen (bei privaten Versicherungen individuelle Verträge beachten!) sowie der Sozialämter und umfasst die Betreuung…

… in der Schwangerschaft durch:

Beratung – max. 12x, auch telefonisch
Schwangerenvorsorge – entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden – so oft wie notwendig

… unter der Geburt

(selbstredend)

… im Wochenbett

bei entsprechendem Bedarf in den ersten 10 Tagen täglicher Besuch, bis zu 12 Wochen 16 weitere Besuche.

… in der Stillzeit

nach Ablauf der 12 Wochen können 8 weitere Beratungen in Anspruch genommen werden, sofern Probleme beim Stillen, Abstillen oder der Nahrungsumstellung auftreten.