Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen (bei privaten Versicherungen individuelle Verträge beachten!) sowie der Sozialämter und umfasst die Betreuung…
… in der Schwangerschaft durch:
Beratung – max. 12x, auch telefonisch
Schwangerenvorsorge – entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden – so oft wie notwendig
… unter der Geburt
(selbstredend)
… im Wochenbett
bei entsprechendem Bedarf in den ersten 10 Tagen täglicher Besuch, bis zu 12 Wochen 16 weitere Besuche.
… in der Stillzeit
nach Ablauf der 12 Wochen können 8 weitere Beratungen in Anspruch genommen werden, sofern Probleme beim Stillen, Abstillen oder der Nahrungsumstellung auftreten.